02.03.01 (Bayern) Ausführen von Lagerarbeiten 1
- Laufende Nr
- 78
- SYS_1
- 02
- SYS_2
- 02.03
- SYS_3
- 02.03.01
- SYS_4
- 02.03.01
- ORGEINHEIT
- Verwaltung
- UNB
- Materialwesen
- AUFGFAM
- Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
- ERAAA
- Ausführen von Lagerarbeiten 1
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 2
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Eingehende Ware für Teile- oder Materiallager auf eindeutig erkennbare Beschädigungen (Verpackungen, Teile/Materialien) prüfen (Ja/Nein-Entscheidung). Begleitpapiere mit Teilen und/oder Materialien durch einfache Feststellungen vergleichen bzw. überprüfen (z.B. Zählen, Wiegen, Vergleich der Identitätsnummern). Ggf. beschädigte Teile/Chargen aussortieren bzw. ins Sperrlager stellen. Abweichungen und/oder Beschädigungen notieren und weitermelden. Ggf. Proben nach Anweisung entnehmen und weiterleiten. Teile und/oder Materialien nach Vorgaben/Anweisung umpacken und an vorgegebenen Lagerorten/Abstellplätzen einlagern/auslagern bzw. abstellen. Gelegentliche Benutzung einfach zu bedienender Transportgeräte z. B. handgeführte Flurförderzeuge, Gabelstapler (z. B. für Aufnehmen und Umsetzen einer Gitterbox). Einfaches Erfassen (z. B. Barcode) vorgegebener Daten (z. B. Identitätsnummern, Mengen, Gewichte) und Lagerorte. Teile und/oder Materialien gemäß Auftrag in vorgegebenen Transportbehältern (z. B. Kisten, Tüten, Paletten) zusammenstellen, auslagern und mit vorbereiteten Begleitpapieren bereitstellen. Daten zu den Lagerabgängen nach Anweisung erfassen. Mithilfe bei Bestandskontrollen (z. B. Zählen), Abweichungen melden. Leergut zum Abtransport bereitstellen. Umweltgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterialien (z.B. sortieren) sowie Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach Vorgaben/Anweisung ausführen.
BBG
Das Ein-, Auslagern und Zusammenstellen der Ware sowie das einfache Prüfen erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch Anlernen erworben werden. Die Anforderungen der EG 3 sind noch nicht erreicht.